– Kommentar der Redaktion –
Der Leidtragende der Konfrontation zwischen dem TSV München von 1860 e.V. und HAM International sei 1860. Dabei sei es so einfach gewesen, schreibt die Abendzeitung in einem heutigen Kommentar. Geschäftsführer Michael Scharold wollte nur von beiden Seiten eine Antwort auf seine Frage, welchen seiner vier Vorschläge zur Konsolidierung des Klubs die Parteien präferieren.
siehe AZ-Kommentar: Der Leidtragende der Konfrontation: 1860
Auftrag des Geschäftsführers klar umrissen
Doch die Antwort hat Geschäftsführer Scharold bekommen. Keine weiteren Darlehen und keine weiteren Genussscheine oder ähnliche Finanzierungsangebote. Der Auftrag ist damit seitens des Präsidiums klar umrissen. Saki Stimoniaris hat in seiner Rolle als Vertreter von HAM International das zwar kritisiert und bedauert die Entscheidung. Einen Gegenvorschlag gibt es nicht. Es sei höchst bedauerlich, dass das Präsidium diesen Kurs gewählt habe, schreibt Stimoniaris. Es wird deutlich, dass man einen anderen Kurs fahren möchte. Dass man die TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA weiter verschulden und auf kreditfinanzierte Risikoinvestitionen setzen möchte. Aber auf die Vorschläge des Geschäftsführers geht man nicht ein.
Finanzierung ohne weiteres Fremdkapital ist gesichert
KGaA-Boss Scharold dürfe sich “weiter mit zwei Gesellschaftern herumschlagen, von denen keiner einen ernsthaften Vorschlag für den Konsolidierungskurs unterbreitet” hätte, schreibt die Abendzeitung am heutigen Morgen. Richtig ist das nicht. Die Finanzierung ohne weitere Schulden ist geklärt. Scharold selbst hat in seinem Interview klargestellt, dass einer seiner Modelle genau diese Option vorsieht. Das Präsidium setzt zudem weiter auf den Vorschlag, die U21 und U19 zurück in den e.V. zu gliedern und damit die KGaA maßgeblich zu entlasten.
Man kann es immer wieder drehen oder wenden wie man will: es kommt der Tag an dem HI verkaufen wird, denn er hat hoffentlich auch längst die Schnauze voll von diesem seinem Fehlinvest. Übrigens Dank dem hier:
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/loewen-aufsichtsratsmitglied-hamada-iraki-prozess-freinacht-1.4288886
Und unser Verein sollte an diesem Tag gewappnet sein. Sechzig bleibt unzerstörbar!
Hm. Ich denke eher, der Verein sollte sich wappnen für den Fall das die 50+1 Regel abgeschafft oder entsprechend geändert wird und schleunigst gegen den Kooperationsvertrag vorgehen. Ansonsten kanns uns bald egal sein was der “Investor” mit seiner KGaA treibt.
“Man kann es immer wieder drehen oder wenden wie man will. Es kommt der Tag an dem HI verkaufen wird”.
Nur hat er dann keinerlei Bezug mehr zur KGaA,
mit Ausnahme der immer noch vorhandenen Darlehen.
Und da ihm in diesm Fall ein Fortbestand oder eine Liquidation der KGaA egal sein kann, nehme Ich mal an, dass er dann die Rückzahlung aller fälligen Darlehen einfordern wird.
Zu den Diskussionen rund um 1860 ist meines Erachtens etwas Basiswissen erforderlich, daher möchte ich einige Grundlagen aufzeigen.
Bei Vereinen, wie dem TSV 1860 München e.V., sind die Voraussetzungen, damit diese die Gemeinnützigkeit (Steuerbegünstigung) behalten eine Reihe von Vorschriften einzuhalten.
Der Verein darf keine Verfolgung eigenwirtschaftlicher Interessen haben. Sämtliche Mittel des Vereins dürfen nur für die eigenen satzmäßigen Zwecke genutzt werden. Es dürfen keine Verluste von „wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben“ aus Mitteln des „Ideellen Bereiches“ einschließlich des „Zweckbetriebes“ gedeckt werden.
Dem „Ideellen“ Bereich werden zugeordnet: Mitgliedbeiträge, Spenden und Zuschüsse, sowie der gesamte Jugendbereich.
Zum Zweckbetrieb gelten die Tätigkeiten und Einrichtungen gegen Entgelt, die erforderlich sind, um die satzungsmäßigen Zwecke des Vereins zu verwirklichen und die nicht in übermäßigem Wettbewerb zu steuerpflichtigen Unternehmen treten. Einnahmen unter 45.000 € im Jahr sind steuerfrei. Bei Bruttoeinnahmen von über 45 T€ im Jahr fällt aus dem Zweckbetrieb Körperschaftsteuer für den Verein an.
Der grundsätzlich steuerpflichtige Teil des Vereines sind Einnahmen aus einem „wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb“.
Beim TSV 1860 München e.V. erfolgte im Jahr 2002 die Ausgliederung des steuerpflichtigen „wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes“ (1. Mannschaft, U23 und der A-Jugend) in die TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA. In einem Ausgliederungsplan vom 15.02.2002 wurde geregelt, was vom wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (gemeint ist der Bereich Profifußball) in die KGaA übergeht.
Im Jahr 2011 hat Hasan Ismaik 60 % an der KGaA vom TSV 1860 e.V. erworben. Es wurden alleine im Jahr des Abstieges, als Hasan Ismaik, das im damals zugestandene alleinige Sagen hatte, 25 Mio € verbrannt.
Wenn nun der zweite Gesellschafter der KGaA, Herr Hasan Ismaik, und dessen Vertreter Herr Stimoniaris die Auffassung vertreten, dass der TSV 1860 München e.V. als Mitgesellschafter der KGaA auch finanzielle Mittel des Vereines in die KGaA stecken müsse, dann zeugt dies von Nichtwissen der Rechtslage. Und dies wäre für einen Geschäftsmann mit entsprechenden Beratern doch sehr verwunderlich. Bei Herrn Stimoniaris, als Betriebsratsvorsitzenden von MAN, fehlen mir zu seiner „Denke“ einfach die Worte.
Die KGaA führt selbstständig die Geschäfte. Aus Einnahmen von Eintrittsgeldern, Fernsehgeldern, Spielerverkäufen und Werbeeinnahmen muss der Spielbetrieb bestritten werden. Damit Werbeeinnahmen und weitere Sponsorengelder herein kommen, hat Infront die Rechte hierzu von Hasan Ismaik (HAM International) gekauft und ist verpflichtet, hier aktiv zu sein. Der Bereich des Verkaufs von Trikots, Fan-Schals usw. ist leider auch für 1 Mio € an Hasan Ismaik (HAM International) für 10 Jahre Nutzung verliehen worden.
Da reicht kein “Gefällt mir” mehr, vielen Dank!!!
Vielen Dank Reinhard. Das bestätigt meine Annahme, dass die Merchandising GmbH in 2021 wieder an den Verein zurückgeführt wird.
Bei den jetzigen Fachexperten wahrscheinlich hochverschuldet…
In jedem Fall profitiert die AZ. Deshalb heizen sie es auch immer wieder auf.
Profiteur der Konfrontation und künstlichen Skandalisierung ist jedenfalls die Abendzeitung 😉 Soviel steht wohl fest. Der Kommentar ist nicht nur sachlich falsch, weil er wesentliche Aspekte unberücksichtigt lässt, sondern ist in seiner Schlichtheit auch nicht zu unterbieten.
deshalb ist es manchmal wohltuend, wenn das Ende des Textes schnell erreicht wird 😆
Guten Morgen.
Eine Frage beschäftigt mich schon seit längerem, aber für die Beantwortung dieser bedarf es wahrscheinlich eines Fachmanns:
Wie verhält es sich mit den Anteilen Ismaiks im Falle einer Insolvenz? Ich habe schon desöfteren gelesen, dass er seine Anteile trotzdem behalten würde. Ist das so richtig?
Falls ja, würde ja das Wunschdenken (Insolvenz=Trennung von HI) vieler hier gewaltig ins Leere laufen.
Es würde mich sehr freuen, wenn sich ein Redakteur des Lm’s diesen Themas mal annehmen würde um Klarheit zu schaffen.
Danke im Voraus!
Ohne zusätzliches Geld von Ismaik hat die KGaA immer noch ein mittleres Budget für die 3. Liga. Es wird keine Insolvenz geben, solange Ismaik das nicht möchte. Ganz einfach. Bei deinen Diskussionsbeiträgen ist ohnehin fraglich, ob du nicht einfach nur als Agent Provocateur hier bist.
Wenn man, nur weil man eine andere Meinung hat wie Du, als Provokateur bezeichnet wird, dann soll es so sein.
“Es wird keine Insolvenz geben, solange Ismaik das nicht möchte.” …wieso fordern dann hier viele RR 1860 in die Insolvenz zu treiben damit man den gehassten Investor los wird? Weil sie keine Ahnung haben?
Ich fordere Reisinger nicht auf in die Insolvenz zu treiben. Manch einer glaubt, dass das der richtige Weg sei. Weil endgültig. Aber das sieht hier nicht jeder so. Ich muss
Serkan durchaus zustimmen, man hört schon eine Art Provokation heraus. Zum Beispiel weil du behauptest hier hätten viele den Wunschgedanken einer Insolvenz. Das ist eine Verallgemeinerung.
Es gibt viele Szenarien, aber als Grundannahme ist das richtig: Ziel der Indolvenz ist die Weiterfder Gesellschaft, an dieser Gesellschaft besitzt Ismsik 60%.
Es hätte aber Auswirkungen auf Schulden, Genussscheine, den Kooperationsvertrag und ggf. auf die Fanartikel GmBH (?).
Wichtiger Effekt: Es müsste die Bilanzierung der HAM angepasst werden. Nach dieser Anpassung muss Ismaik Verluste realisieren was ihn bezüglich seiner Investstrategie erheblich unter Druck setzt.
Es gibt einen weg darauf wird es wahrscheinlich hinlaufen Liquidierung der KGaA dann kann er mit seine Anteile den Arschausputzen des wegen will ja der e.V. die U19 und U21= 2.Mannschaft im e.V.
Das hängt meiner Meinung nach leider ganz stark davon ab ob Herr Ismaik noch über Kapital verfügt und auch bereit ist dieses einzusetzen.
Hat er das droht dem e.V. bei einer Insolvenz Ungemach denn der Insolvenzverwalter mag den am liebsten welcher ihm frisches Geld gibt. Während einer Insolvenz gilt auch kein 50+1, zumindest wenn die Weisung Geld kostet.
Hat er das nicht, und darüber gibt es ja immer wieder Spekulationen, könnte man vermutlich sogar mit Unterstützung den Profifußball für relativ kleines Geld wieder zurück in den e.V. überführen.
Dann bliebe noch die Baustelle Merchandising GmbH sowie der Kooperationsvertrag.
Aber eine Insolvenz der KGaA sehe ich momentan nicht.
Nur mal allgemein zur Insolvenz einer KgAa (juristische Person):
Per Beschluss leitet das zuständige Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren ein. Zeitgleich bestimmt das Gericht einen Insolvenzverwalter, der die Insolvenzmasse und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens prüft.
Über den weiteren Verlauf des Verfahrens wird in der einberufenen Gläubigerversammlung entschieden. Hierbei wird ebenfalls definiert, ob das Unternehmen saniert werden kann. Ist dies nicht der Fall, wird das bestehende Vermögen an die Gläubiger verteilt. Als Insolvenzgläubiger werden alle Gläubiger bezeichnet, die zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen Vermögensanspruch gegen den Schuldner haben. Der Anspruch braucht zu diesem Zeitpunkt nur begründet, nicht aber fällig zu sein. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger werden quotenmäßig aus der verbleibenden Insolvenzmasse bedient. Die Quote ergibt sich aus dem Verhältnis der noch vorhandenen Vermögenswerte zur Summe aller Verbindlichkeiten.
Beispiel: Beläuft sich die zur Verfügung stehende Masse auf 100.000,- € und stehen ihr Verbindlichkeiten in Höhe von 800.000,- € gegenüber, so beträgt die Quote 1/8 = 12,5 %. Beträgt die Forderung eines Insolvenzgläubigers 5000,- €, erhält er von dieser Summe 12,5 %, also 625,- €.
Ist das Insolvenzverfahren abgeschlossen (weil alles verwertet ist), verlieren die Gesellschafter des insolventen Rechtsträgers vollends ihre Rechtspositionen. Die Gesellschaft wird wegen Vermögenslosigkeit aus dem (Handels-)Register gelöscht (§ 394 FamFG). Das bedeutet den endgültigen Verlust der Vermögens- und Mitgliedschaftsrechte.
Ist das verfügbare Vermögen oder die Insolvenzmasse entsprechend verteilt, wird das Insolvenzverfahren vom zuständigen Insolvenzgericht aufgehoben. Schuldner, die als juristische Personen in das Insolvenzverfahren gegangen sind, also eine GmbH, AG oder KGaA, werden im Anschluss aufgelöst.
Danke Bine. Sehr aufschlussreich und verständlich.
Dann wäre alles davon abhängig: „Hierbei wird ebenfalls definiert, ob das Unternehmen saniert werden kann.“… um auf die Frage von sechzig zurückzukehren.
Ja, da ist dann auch die Frage ob dann Geld von HI genommen werden müsste, das dann aber auch pünktlich kommen müsste und das darf dann wahrscheinlich auch kein Darlehen sein ….
Bin versehentlich auf Minus gekommen.
Sorry. Wollte ich nicht.
Interessant in diesem Zusammenhang wäre es, wo die Spiellizenz bleibt. Ich bilde mir ein, dass diese dann an an den e.V. zurückfallen würde. Und dann wären die Fragmente der KGaA überhaupt nichts mehr Wert. Oder?
Genau das wäre der springende Punkt…
Naja, für ne Insolvenz wäre der schwarze Freitag der richtige Zeitpunkt gewesen